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Die Vereins-Segelscheine
DSV-Jüngstensegelschein Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren
unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die
Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
DSV-Sportsegelschein
Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt.
Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Die Sportsegelschein-Vorschrift und die Durchführungsvorschrift lagen
dem DSV-Intern V/2002 als amtliche Mitteilung bei. Die geänderte Fasung vom 17.04.04 ist hier abrufbar.
Die Amtlichen Sportbootführerscheine (Übersicht als Poster)
Sportboot-Führerschein-Binnen (SBF-Binnen) Der Sportboot-Führerschein Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten
(unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassungsvoraussetzungen: - Mindestalter für Segeln/Surfen: 14 Jahre - Mindestalter für Motor: 16 Jahre - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / entfällt bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung
besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Sie erfordert ausreichende Kenntnisse - des Binnenschifffahrtsrechts, - der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett). Die theoretischen Kenntnisse können entweder in den entsprechenden Kursen der Segelschulen
oder durch Selbststudium (Führerschein-Literatur in der Buchhandlung besorgen) erworben werden.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt
und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen des DSV an 26 Standorten im Bundesgebiet
Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auch beim Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV), Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg Telefon: 040/ 6 32 00 9 - 0 Telefax: 040/ 6 32 00 9 - 28
Sportboot-Führerschein-See (SBF-See) Der Sportboot-Führerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten
Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis 3 sm vor der Festlandsküste). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre - Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines
(oder Führungszeugnis / entfällt bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Sie erfordert ausreichende Kenntnisse
- der Navigation, - der Seemannschaft, - des Seeschifffahrtsrechts, - der Wetterkunde und - der Fahrzeugführung.
Die theoretischen Kenntnisse können entweder in den entsprechenden Kursen der Segelschulen oder durch Selbststudium (Führerschein-Literatur in der Buchhandlung besorgen) erworben werden.
In der
praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Motor umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen (KOA) des DSV und des DMYV an 13 Standorten im Bundesgebiet.
Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auch beim Koordinierungsausschuss, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg Telefon: 040/ 6 32 00 9 - 0 Telefax: 040/ 6 32 00 9 - 28
Sportküstenschifferschein (SKS) Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten
mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandsküste).
Zulassungsvoraussetzungen: - Mindestalter: 16 Jahre - Besitz SBF-See
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer
mündlichen Prüfung. Sie erfordert erweiterte Kenntnisse - der Navigation - der Seemannschaft - des Schifffahrtsrechts und - der Wetterkunde
Die theoretischen Kenntnisse können entweder in den entsprechenden Kursen der Segelschulen oder durch Selbststudium (Führerschein-Literatur in der Buchhandlung besorgen) erworben werden.
In der
praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver)
sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen für den SKS an 31 Standorten im Bundesgebiet.
Adressen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Zentralen Verwaltungsstelle im DSV Gründgensstr. 18 22309 Hamburg Telefon: 040/ 6 32 00 9 - 0 Telefax: 040/ 6 32 00 9 - 13
Sportseeschifferschein (SSS) Der Sportseeschifferschein ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit
Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm, sowie Nord- und Ostsee, Ärmel-Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
Zulassungsvoraussetzungen: - Mindestalter: 16 Jahre - Besitz SBF-See
- Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb des SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter
Die theoretische Prüfung
erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern - Navigation - Seemannschaft - Schifffahrtsrecht - Wetterkunde
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen. Die theoretischen Kenntnisse können entweder in den entsprechenden Kursen der Segelschulen oder durch Selbststudium (Führerschein-Literatur in
der Buchhandlung besorgen) erworben werden.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht
in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden
Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei der Zentralen Verwaltungsstelle im DSV, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg Telefon: 040/ 6 32 00 9 - 0 Telefax: 040/ 6 32 00 9 - 13
Sporthochseeschifferschein (SHS) Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von
Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
Zulassungsvoraussetzungen: - Mindestalter: 18 Jahre - Besitz Sportseeschifferschein - Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich
(nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern - Navigation - Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u.a. der astronomischen Navigation, des inter- nationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung
eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern). Die theoretischen Kenntnisse können entweder in den entsprechenden Kursen der Segelschulen oder durch Selbststudium (Führerschein-Literatur
in der Buchhandlung besorgen) erworben werden.
Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust ) erhalten Sie bei der
Zentralen Verwaltungsstelle im DSV, Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg Telefon: 040/ 6 32 00 9 - 0 Telefax: 040/ 6 32 00 9 - 13
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